Schon seit Monaten sind die Reserven von Blut in den Krankenhäusern Deutschlands an ihren Limits. Somit wird stärker zur Blutspende aufgerufen, sodass lebenswichtige Operationen durchgeführt werden können, wie zum Beispiel geplante Hüftoperationen oder spontane Notoperationen, welche aus tagtäglichen Unfälle entstehen können. Eines der Probleme ist, dass Menschen die willig sind, daran gesetzlich gehindert werden, Blut zu spenden, aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. Dies hat der Gesundheitsminister Karl Lauterbach(SPD) nun geändert.

Hintergrund

1981 stellen amerikanische Ärzt:innen erstmals ein Auftreten einer unbekannten Krankheit bei homosexuellen, jungen, vormals gesunden Männer fest. Später würde dies als das HI-Virus (Human Immunodeficiency Virus = menschliches Immunschwäche-Virus) bekannt, welches sich schnell unter vielen sexuellen aktiven Menschen verbreitete und sich als AIDS (Acquired Immunodeficiency Syndrome = erworbenes Immunschwächesyndrom) manifestierte. Direkt kommt es zur Diskriminierung dieser Personen in der Gesellschaft, weil sich dieses Virus auch unter drogenabhängigen Personen bei unhygienischem Konsum verbreitete und dies somit mit ihnen in Verbundenheit gesetzt wurde, weil auch damals Teile der LGBTQIA+ immer noch stark diskriminiert und von manchen Menschen ohnehin schon als „anders“ angesehen wurden. Somit wurden schwule, junge Männer, bei denen sich das Virus am schnellsten verbreitete und auch transidente Personen als „drogenabhängige Krankheitserreger“ ausgemacht und mit Beleidigungen, Diskriminierungen, Ausgrenzung, Vernachlässigungen und Gewalt behandelt. Dass sich das Virus auch unter andersgeschlechtlichen verbreitet, war damals und auch heute irrelevant. Das Virus, welches sich durch Blut und infektiöse Körperflüssigkeiten, wie Sperma, Vaginalsekret und dem Flüssigkeitsfilm auf der Darmschleimhaut verbreitet, wurde auch Thema bei der Blutspende und die Gefahr AIDS zu verbreiten. Somit wurde es homosexuellen Männer und transidenten Personen gesetzlich über die Bundesärztekammer, welche die Interessen von Ärzt:innen für die aktuelle Medizin verwaltet und durchsetzt, bei einer Zeitspanne von 12 Monaten in denen die Personen mit einem Mann oder mehreren Männern Sex hatten, verboten Blut zu spenden. Bei cis-gender-Frauen („Cisgender“ bezeichnet Personen, deren Geschlechtsidentität mit ihrem im Geburtenregister eingetragenen Geschlecht übereinstimmt, das meist anhand der sichtbaren körperlichen Geschlechtsmerkmale des Neugeborenen beurteilt wird) und heterosexuellen Personen wurde das Gesetz, der Wartezeit von 4 Monaten, nur bei häufig wechselnden Sexualpartner:innen eingesetzt, obwohl diese die gleiche Chance haben, nicht diagnostizierte HI-Viren in ihrem Blut zu tragen. Unter homosexuellen Männern ist die Verbreitung dieses Virus sehr viel höher, wie zum Beispiel in Deutschland. Wo die HIV-Rate bei homosexuellen Männer Ende 2017 bei 53.000 Menschen steht (Grafik: Ende 2017, Infizierte durch Sex zwischen Männern), weshalb dieses Gesetz eingeführt wurde und die Diskriminierung, dass ausgeschlossen schwule Männer AIDS verbreiten würden, nur intensiviert.

Lösungsansatz

Am 10.01.2023 äußerte sich der Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Bundestag zu diesem Thema mit der Aussage „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung.“ und sprach daraufhin seinen Plan von der Gesetzesänderung der Blutspende-Richtlinien und -Gesetze an. Schon am 24.09.2021 gab es eine Aktualisierung der Blutspende-Richtlinien gegenüber des Themas, der Blutspende von homosexuellen Männern und transidenten Personen. Hierbei wurde vereinbart, dass sich die Frist von exklusiven sexuellen Kontakten von 12 auf 4 Monate beschränkt. Wobei heterosexuelle Menschen und cis-gender-Frauen nur bei häufig wechselnden Sexualpartner:innen 4 Monate warten müssen. Hierbei möchte er in einer Zeitspanne von 4 Monaten ab dem 01.04.2023 das Gesetz der Blutspende-Richtlinien für homosexuelle Männer und transidenten Personen ändern und ab dann darf nur nach einer individuellen Beachtung des Sexualverhaltens, beziehungsweise des Risikoverhaltens, der spendenwilligen Person, die Blutspende beschränkt oder abgelehnt werden. Auch wird zu sätzlich die Altersgrenze von über 60 Jährigen abgeschafft, sodass auch hier die individuelle Betrachtung des Menschen das Kriterium zum Ablehnen der Blutspende wird.

Mögliche Effekte

Ab dem 01.04.2023 können somit auch homosexuelle Männer und transidente Personen zur Blutspende beitragen, ohne, dass ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität dazu beiträgt, verweigert zu werden. Sodass auch dem Mangel der Blutspenden in einem Aspekt geholfen werden kann, indem die Hinterfragung des Blutes der homosexuellen Männern und transidenten Personen gestoppt wird. Somit wird auch nach ungefähr 40 Jahre im medizinischen Bereich die großflächige alltägliche Diskriminierung von LGBTQIA+ Personen und HIV-Erkrankten in diesem Aspekt der Blutspende aufgelöst. Ob das nun der Beginn des Endes der Diskriminierung gegenüber AIDS-Erkrankten sein kann, ist nun der Gesellschaft und uns als Teil dieser überlassen.

Artikel: Emma von Berg Dark